14. Oktober 2024
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Saisonaler Waldnahrungsschmaus derzeit fast in aller „Munde“
Noch nie waren wohl seit der deutschen Einheit so ideale Bedingungen zum Wachstum von Waldspeisepilzen. Die Entnahmen sollen nach dem Sächsischen Waldgesetz pfleglich und nicht gewerblich erfolgen. Es gilt in der Eigenmitnahme das „Prinzip des Handstraußes“ für Beeren, Kräuter oder Leseholz. Für Waldfrüchte meint der Gesetzgeber damit die Menge je Person für eine Mahlzeit. Auch fast 40 Jahre nach der Tschernobylkatastrophe weisen gewisse Regionen in Deutschland immer noch radioaktive Pilzbelastungen auf.
Die 80 Tausend sächsischen Waldinhaber und gerade die Waldgemeinschaften bitten die Bürger, ihre Mobilität so zu parken, dass niemals Rettungswege behindert oder Forstbetriebshauptwege blockiert werden. Das freie Betretungsrecht in fast allen deutschen Waldgebieten und die mögliche private Ernte von Waldfrüchten ist keine Selbstverständlichkeit im europäischen Vergleich. Der pflegliche Umgang mit dem Gut Wald drückt sich im behutsamen Waldbegang mit der Schonung von Jungpflanzenbereichen und keinesfalls der Öffnung von Wildschutztoren aus. Die Wälder wünschen dankbaren Appetit.